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Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs- Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV):
Pörtner & Kassebeer Rechtsanwaltskanzlei GbR Kriegerstr. 15 30161 Hannover
Telefon: +49 - (0)5 11 / 26 27 - 333 Telefax: +49 - (0)5 11 / 26 27 - 466 eMail : kanzlei@poertner-kassebeer.de
vertreten durch Rechtsanwalt Kai Pörtner, der zugleich persönlich verantwortlicher im Sinne des MDStV ist.
Rechtform, Gesellschafter
Die Pörtner und Kassebeer Rechtsanwaltskanzlei ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind Rechtsanwalt Kai Pörtner und Rechtsanwalt Karsten R. Kassebeer.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde den Rechtsanwälten Kai Pörtner und Karsten R. Kassebeer in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle (Aufsichtsbehörde), Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, Tel.: 05141/9282-0.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Diese Regelungen können über die Hompage der Bundesrechts- anwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik “Berufsrecht” auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Steuernummer
Die Steuernummer lautet: 24/232/14604
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Kai Pörtner und Rechtsanwalt Karsten R. Kassebeer unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover.
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt im folgenden räumlichen Geltungsbereich: 1. Deutschland 2. Europäisches Ausland Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten (1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht; (2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten. 3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außer- europäischen Gerichten. 4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtan- sprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechts- anwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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